Anfang einer Vision

Die Schützen waren sich stets bewusst, dass die Ausübung ihres traditionellen Sportes für die immer näher heranrückenden Wohnquartiere Schäfligraben und Engenbüel in Wallisellen störend wirke. Mit einem Erdwall auf der Ostseite bekundete der Gemeinderat 1973 die Absicht einen Lärmschutz zugunsten der Wohnquartiere zu bauen. Wenig später wurde aber von der Regionalplanungskommission Glattal die Absicht veröffentlicht, bei den Kiesgruben ’Im Gubel‘, Bassersdorf eine Regionalschiessanlage mit den Gemeinden Dietlikon, Bassersdorf, Nürensdorf und Wallisellen zu erstellen. Ab 1975 wurde auf die Planung ‚Gubel‘ gesetzt. Damit begann eine leidvolle Geschichte bezüglich Planung mit schwerwiegenden Mängel, Finanzierung, Austritt der Gemeinde Bassersdorf aus dem Zweckverband, Einschaltung der Rechtsinstanzen bis zum Bundesgericht mit Urteil vom 12. Oktober 1983 dass die Gemeindeautonomie höher zu bewerten sei und deshalb der Austritt Bassersdorf aus dem Zweckverband rechtens sei.
Abschrift durch Rathgeb Willi am 24.12.2020.

Urnenabstimmung vom 24. September 1978

Politische Gemeinde Wallisellen
Kreditvorlage; Regional-Schiessanlag; Hard/Gubel in Bassersdorf
Werte Stimmberechtige
Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 5. Juli 1978 unterbreiten wir Ihnen die im Antrag aufgeführte Projektgenehmigung mit Kreditbewilligung für eine regionale Schiessanlage der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Nürensdorf und Wallisellen zur Abstimmung.

Wir bitten Sie, die Vorlage zu prüfen und am Abstimmungstag, Sonntag, 24. September 1978 Ihre Stimme über deren Annahme oder Verwerfung laut dem Stimmzettel mit Ja oder Nein abzugeben.
Wallisellen, den 5. Juli 1978

Mit vorzüglicher Hochachtung Namens des Gemeinderates
Der Präsident: P. Remund
Der Schreiber: H. Lüssi

Antrag

1. Das Projekt der Firma Air Project AG, Zürich, vom September 1977 für den Bau einer Regional-Schiessanlage im Hard/Gubel, Bassersdorf, wird genehmigt.

2. Der Bruttokredit für die gesamte Anlage beträgt Fr. 3‘230‘000.--; der erforderliche Kredit als Bruttokostenanteil der Gemeinde Wallisellen von Fr. 1‘580‘000.-- wird zulasten des Ausserordentlichen Verkehrs bewilligt.

3. Der Kredit erhöht sich allenfalls um eine eintretende Bauteuerung zwischen dem Aufstellen des Kostenvoranschlages (Basis August 1977) und der Bauausführung. Ebenso bleiben die veränderten bzw. definitiven Berechnungsfaktoren gemäss Beteiligungsschlüssel auf die Bauvollendung hin vorbehalten.

4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und zur erforderlichen Finanzierung ermächtigt.

Weisung

1. Allgemeines Bedürfnis

Die Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 1977 erklärte den Beitritt der Gemeinde Wallisellen zu dem zu gründenden Zweckverband zwischen den Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Nürensdorf und Wallisellen für den Bau und Betrieb einer Gemeinschafts-Schiessanlage im Gubel, Bassersdorf. Damit fiel bereits ein wichtiger Vorentscheid. Alle Verbandsgemeinden haben in der Zwischenzeit den Verbandsvertrag genehmigt; Bassersdorf, Dietlikon und Nürensdorf haben auch die Kreditanteile für die Erstellung der Anlage bereits bewilligt. Der Gemeinde Wallisellen abliegt es als letzter Verbandsgemeinde, den Kredit anteilsmässig ebenfalls zu sprechen.

Die eidgenössische Militärorganisation verpflichtet die Gemeinden zur Bereitstellung und zum Unterhalt von 300-m-Schiessanlagen für die obligatorischen Übungen der Schiessvereine. Als Tradition galt jahrzehntelang, dass jede Gemeinde eine eigene Anlage besitze.

Verschiedene Gründe lassen es aber als sinnvoll erscheinen, diese althergebrachte Praxis zu überprüfen:
Einmal liegt es im unbestrittenen Interesse der Gemeinden, die Schiessanlagen zu regionalisieren. Damit können die Bau- und Unterhaltskosten stark eingeschränkt werden. Zum andern häufen sich die Klagen über Schiesslärm-Immissionen. Schon in früheren Zeiten wurde danach getrachtet, die Schiessanlage an die Peripherie des Gemeindebannes zu verlegen. Die bauliche Entwicklung trug aber die bewohnten Gebiete vielerorts an die Schiess-Zone heran; so auch in Wallisellen.

Die Zürcher Planungsgruppe Glattal befasste sich mit den wachsenden Problemen bereits in den Jahren 1971/72. In ihrem Schlussbericht vom 1. Juni 1972 räumt sie einer Gemeinschaftsanlage im Gubel-Bassersdorf in jeder Beziehung gute Chancen ein. Dieser Standort liegt in einer abgebauten Kiesgrube im Hard zwischen Bassersdorf und Wallisellen westlich der Alten Winterthurerstrasse. In der Folge setzten die Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen eine Projektgruppe ein. Deren Aufgabe bestand darin, Entscheidungsgrundlagen zu beschaffen (genaue Standortabklärungen, Lärmmessungen) ein Vorprojekt mit Kostenschätzung erstellen zu lassen und endlich, Vorschläge für die Konstituierung der Trägerschaft auszuarbeiten. Die Städte Kloten und Opfikon distanzierten sich anfangs 1976 vorderhand von der Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage; sie waren in der Lage, eigene zusagende Lösungen zu finden. Die Schiesslärmmessungen durch die EMPA attestierten dem vorgesehenen Schiessplatz Gubel eine vorzügliche Eignung. Auch das EMD, Gruppe für Ausbildung, Abteilung Waffen- und Schiessplätze, wird sich an der Anlage beteiligen.

2. Das Projekt

Nach der Genehmigung des Vorprojektes haben die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden die Air Projekt AG, Schiessanlagen, Zürich, mit der Ausarbeitung des definitiven Projektes für die Regionalschiessanlage ‚Hard/Gubel‘ samt Kostenvoranschlag beauftrag. Das Projekt berücksichtigt die Grundforderung, die Visierlinie mindestens 4 m unter Niveau zu legen. Weiter ist die Aufrechterhaltung des Kieswerkbetriebes parallel zum Schiessbetrieb ohne jede gegenseitige Gefährdung und Behinderung garantiert.

Die Zu- und Wegfahrt erfolgt im Einbahnverkehr längs des Schussfeldes; ca. 130 Parkplätze können seitlich des Schützenhauses angeordnet werden. Durch die Tieferlegung der Anlage in die Grube wird eine bestmögliche Abdämmung des Schiesslärms erreicht. Dies stellt das eingeholte EMPA-Gutachten vom 16. August 1975 fest. Grenzgrundstücke und Wald seitlich des Schussfeldes und hinter dem Schützenhaus werden keine beansprucht.

In einer ersten Ausbauetappe sind vorgesehen:
28 Scheiben 300 m
16 Scheiben 50 m Pistole und Kleinkaliber
3 Gruppen 25 m Pistole
Mit Eingangs- und Nebengebäude

Die Erweiterung der Anlage in einer späteren Phase ist möglich um:
20 Scheiben 300 m
16 Scheiben 50 m
3 Gruppen 25 m

Die Anlage wird zweigeschossig treppenartig versetzt, d.h. auf 300 m wird über das Dach des 50/25 m Standes hinweggeschossen.

Zur Leistungssteigerung der 300 m Anlage ist der Einbau elektronischer, selbstanzeigender Scheiben, System SIUS-ASCOR, vorgesehen. Sie ermöglichen das sofortige Anzeigen und Festhalten der Schusswerte auf einem bei jedem Schützen separat angebrachten Monitor und zwar für alle gängigen Scheibenarten.

Kleine Korrekturwünsche, wie sie bei jedem Projekt vorkommen, können während des Baues noch berücksichtigt werden.

Als gewisser Nachteil wird vielleicht da und dort die notwendige Rücksichtnahme der einzelnen Schiessvereine aufeinander empfunden, die sich aus der gemeinsamen Benützung des Regionalschiessplatzes ergibt. Hingegen bietet gerade dieser Umstand anderseits sicher vermehrt Gelegenheit, über die Gemeindegrenzen hinweg gesellschaftliche Kontakte unter den Schützen zu knüpfen und zu pflegen.

Die Partnergemeinden sind mit dem Gemeinderat Wallisellen einhellig der Meinung und finden darin die volle Unterstützung der Eidg. Schiessbehörden, das mit dem vorliegenden Projekt die Schiessplatzfragen in der Region sehr vorteilhaft gelöst werden könne.

3. Die Kosten

Die Bruttobaukosten belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom August 1977 auf Fr. 3‘230‘000.00. Sie setzen sich aus den folgenden Hauptpositionen zusammen:
Landerwerb 310‘000.--
Erschliessungs- und Erdbewegungsarbeiten 421‘000.—
50 m und 25 m Anlage 465‘500.—
300 m Anlage 709‘000.—
Nebengebäude 375‘000.—
Scheibengraben 165‘000.--
Umgebungsarbeiten und Werkleitungen 479‘000.—
Technisches Konto (Honorare, Gebühren etc.) 305‘500.—

Total wie oben 3‘230‘000.—

Aufgrund des im Vertrag vorgesehenen Beteiligungsschlüssel ergibt sich derzeit folgende anteilsmässige Belastung der Gemeinde Wallisellen:

a) Halber Anteil nach Einwohnerzahl (= Fr. 1‘615‘000.--)
Bassersdorf 5‘360
Dietlikon 5‘161
Nürensdorf 2‘950
Wallisellen 10‘673

Alle Gemeinden 24‘144 Einwohner
Prozentualer Anteil von Wallisellen: 44,20 % = 713‘925.--

b) Halber Anteil aufgrund der Steuerkraft im Durchschnitt der letztbekannten drei Rechnungsjahre (Fr. 1‘615‘000.--)
Bassersdorf 4‘398‘267.--
Dietlikon 5‘250‘923.--
Nürensdorf 2‘228‘241.--
Wallisellen 13‘746‘038.--

Steuerkraft aller Gemeinden: 25‘623‘469.—

Prozentualer Anteil von Wallisellen: 53,65 % = 866‘448.--
Belastung für die Gemeinde (48.93 %) 1‘580‘373.--

Einzuholender gerundeter Kredit 1‘580‘000.--
Es bezahlen aufgrund des Verteilschlüssels:
Bassersdorf 635‘664.--
Dietlikon 676‘133.--
Nürensdorf 337‘830.--
Wallisellen 1‘580‘373.--
Total wie oben 3‘230‘000.--

Die definitive Abrechnung und Verteilung der Kosten erfolgt nach der Fertigstellung der Anlage aufgrund der dannzumal geltenden Faktoren.

Nicht berücksichtigt in dieser Zusammenstellung sind ein Beitrag des Kantonal-zürcherischen Verbandes für Leibesübungen (KZVL) in der Höhe von ungefähr Fr. 200‘000.--, sowie ein am 19. Dezember 1977 zugesicherter Betrag von Fr. 150‘000.--bis Fr. 200‘000.-- des Eidg. Militärdepartementes. Je ungefähr die hälftigen Anteile davon werden der Gemeinde Wallisellen zugutekommen.

Für die Verzinsung und Amortisation der Anlage gilt der vorstehende Verteilschlüssel.

4. Die Betriebskosten

Über die Betriebskosten mit elektronischen Anlagen sind noch wenig Erfahrungswerte vorhanden. Die jährlichen Betriebskosten der Anlage Gubel dürften sich nebst Verzinsung und Amortisation auf rund Fr. 30‘000.-- bis 40‘000.-- belaufen. Die Gemeinde Wallisellen wird nach dem Beteiligungsschlüssel, welcher auf der Anzahl Schützen beruht, ca. 44 % dieser Betriebskosten, also etwas Fr. 15‘000.-- zu tragen haben.

5. Die alte Schiessanlage Wallisellen

Die Walliseller Schiessanlage Seewadel ist stark überholungs- und erweiterungsbedürftig. Eine Sanierung ist indessen aus wirtschaftlichen Überlegungen abzulehnen. Die Kosten würden in keinem akzeptablen Verhältnis zum Nutzeffekt stehen. Ein gemeindeeigener Neubau wäre aus der technischen Sicht durchaus möglich - ein Projekt ist ja vorhanden -, hingegen würde der Bau mit extrem hohen Kosten belastet, da er ausserordentlich umweltfreundlich gestaltet werden müsste: Die Anlage befindet sich sehr nahe einerseits des überbauten Gebietes, anderseits aber auch der sogenannten Naherholungszone. Im Falle der Realisierung des neuen Regionalschiessplatzes wird die bestehende Anlage Seewadel als Schiessplatz stillgelegt werden. Der Gemeinderat wird sich bemühen, das freiwerdende Schützenhaus samt Areal sinnvoll für die Allgemeinheit einzusetzen. Anregungen der Einwohner von Wallisellen bezüglich der Weiterverwendung des Grundstückes sind dem Gemeinderat jederzeit willkommen.

6. Schlussbemerkungen

Nachdem nunmehr alle Gemeinden der Gründung des Zweckverbandes zugestimmt und Bassersdorf, Dietlikon und Nürensdorf ihre Kreditanteile bereits bewilligt haben, könnte die Krediterteilung durch die Gemeinde Wallisellen aufgrund der Zweckverbandsstatuten als gebunden bezeichnet werden.

Der Gemeinderat hat sich indessen von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, Beitritt und Kreditbewilligung haben in einem zweistufigen Verfahren zu erfolgen – dies in Nachachtung von Art. 9bis der Gemeindeordnung, welche einmalige Kreditbegehren von einer Million Franken und mehr dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt.

Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass diese regionale Anlage innerhalb des Zweckverbandes für die Gemeinde Wallisellen gesamthaft gesehen überwiegende Vorteile bietet. Die Gelegenheit, den Schiessplatz regional an einem wohl einmalig prädestinierten Ort zu platzieren, sollte keinesfalls verpasst werden.

Der Gemeinderat empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen.
Die Akten liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission.

Die Rechnungsprüfungskommission hat dieses Geschäft geprüft.
Die Walliseller Stimmbürger haben bereits mit dem an der Gemeindeversammlung vom 15.12.1977 beschlossenen Beitritt zum Zweckverband einen Vorentscheid zugunsten der Regional-Schiessanlage gefällt. Die Vorlage entspricht bezüglich Gestaltung und Kosten dem damals vorgegebenen Rahmen. Die Regional-Schiessanlage würde der Gemeinde eine Entlastung vom Schiesslärm bringen und damit wesentlich zur Verbesserung der Wohnlichkeit beitragen, zudem würde das heute für die Schiessanlage beanspruchte Areal für anderweitige Verwendung frei. Für die Schützen ist die vorgesehene Lösung ebenfalls annehmbar; sie bringt ihnen neben dem Nachteil der grösseren Distanz Vorteile beim Schiessbetrieb.

Die voraussichtlichen Bruttobaukosten belaufen sich auf Fr. 3‘230‘000.--; der Anteil der Gemeinde Wallisellen auf Fr. 1‘580‘ 000.--. Wir haben den Kostenvoranschlag und die Schlüsselung geprüft und in Ordnung befunden. Es darf mit Beiträgen des Kantonal-Zürcherischen Verbandes für Leibesübungen und des Eidg. Militärdepartementes gerechnet werden, die für unseren Anteil gegen Fr. 200‘000.-- ausmachen dürften. Bei der Beurteilung des Kreditbetrages muss berücksichtigt werden, dass die Gemeinde ohnehin in nächster Zeit den bestehenen Schiessplatz umbauen müsste, wobei eine umweltgerechte Gestaltung am bisherigen Standort sehr teuer zu stehen käme und erhebliche Eingriffe ins Landschaftsbild bedingen würde. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, dem angeforderten Bruttokredit von Fr. 1‘580‘000.--zuzustimmen.
Wallisellen, 10. August 1978
Für die Rechnungsprüfungskommission: Der Präsident: F. Bodenmann, der Aktuar: W. Meier
Abschrift durch Rathgeb Willi am 24.12.2020.
Lageplan der Anlage

Der Supergau

Planmässige Eröffnung dennoch möglich.

Was den Delegierten der beteiligten Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Nürensdorf und Wallisellen vom 3. Juni 1980 im Gemeindehaus Dietlikon noch recht und gut erschien erwies sich in der Zwischenzeit als faules Ei. Allfällige Wenn- und Aber-Einwendungen von Seiten der Exekutivbehörde des Zweckverbandes wurden vom Fachmann der Air Project AG heruntergespielt, so dass von einer Täuschung der Bauherrschaft gesprochen werden kann. Die Zweifel am Know-how des Projektverfassers verdichteten sich, als er an der von ihm erstellten Schiessanlage Wädenswil in einigen Belangen wie Erdbau und Sichtblenden mit enormen Schwierigkeiten zu tun bekam. Da die Bau- und Betriebskommission bestrebt ist alle Risiken auszuschalten, liess sie unabhängig vom Projektverfasser verschiedene Konzeptgrundlagen überprüfen. Wie in unserer Freitagsausgabe bereits kurz angetönt, war die Überraschung perfekt: Das Bauprojekt ist unbrauchbar.

Der von der Bauplan AG Zürich ursprünglich als Terminmanager beigezogene Hans Schmid musste unter Beiziehung weiterer kompetenter Fachleute erkennen, dass an einem Baubeginn, wie das Projekt ihn vorsah, nicht zu Denken sein konnte. Das Baugelände zeigte sich nach den Detail-Untersuchungen gar nicht mehr so ideal, wie ursprünglich angenommen. Wegen Grundbruchgefahr - das bedeutet ein Versinken der Erdwälle in den Schlammtümpeln der Kiesgrube - könnten die Erdwälle nicht wie vorgesehen geschüttet werden. Durch eine leichte Abdrehung der Anlage kann nun der nordseitige Flurweg als natürlicher Schutz benützt werden. Auf der 300 Meter langen Südseite (Seite Wallisellen) wird der Deponiehaufen (zur Hauptsache aus schlechtem Bauschutt bestehend) den Bedürfnissen angepasst. Bei der Transportpiste in der Grube wird ein 12 Meter hoher Kugelfang aufgeschüttet, der mit der Blende für einen optimalen Schutz sorgen wird. Die Zufahrt zum Kiesabbau der Firma Kibag wird neu hinter dem projektierten Schützenhaus erfolgen, was eine breite Waldschneise bedingt. Offenbar zu wenig Aufmerksamkeit hat der bisherige Projektverfasser dem Entwässerungsproblem geschenkt. Dass das Meteorwasser in einer Sickergrube aufgefangen werden kann, erwies sich als Fehlanzeige. Da die ganze Anlage bis zu sechs Meter unter das Waldterrain-Niveau zu liegen kommt, muss bei ungenügender Entwässerung mit einer Überflutung gerechnet werden. Das bedingt nun Auffangbecken, von denen das Wasser in die Kanalisation gepumpt werden muss. Schliesslich wurde eine Versetzung des Schützenstube- und Munitionstraktes nach der Nordseite der Schiessanlage vorgenommen, was bedeutet, dass der im südlichen Zipfel liegende 25 Meter Stand bei Bedarf eine Erweiterung erfahren könnte.
Bauausführung wird wesentlich teurer.
Auf die unumgänglichen Mehrkosten angesprochen (auch die Teuerung hat sich seit der Kreditsprechung wieder angezogen) wollten sich weder Gemeinderat Friedrich Schneider als Präsident der Bau- und Betriebskommission noch Projektleiter Hans Schmid zu Zahlen äussern. Sicher ist, dass die technisch und fachlich richtige Lösung der Probleme erhebliche Mehrkosten verursacht. Es werden, so schätzt Hans Schmid, 30 oder mehr Prozent der bisher bewilligten 3,3 Millionen Franken sein. Nach dem Abschluss der Submissionsverträge wird der von den Verbandsgemeinden genehmigte Kostenvoranschlag neu überarbeitet. Die Bau- und Betriebskommission hofft jedenfalls, die Nachtragskredite (als Weihnachtsgeschenk) noch in diesem Jahr beantragen zu können.
Optimismus beim Bautermin.
Trotz der unerfreulichen Situation zeigten sich Hans Schmid und Gemeinderat Friedrich Schneider betreffend die Einhaltung der Bautermine recht optimistisch. Das gesteckte Ziel soll, sofern keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten erneut einen Stopp verursachen, erreicht werden, nämlich die Inbetriebnahme der Anlage vor dem kantonalen Schützenfest im Juli 1982. Der Terminplan sieht übrigens den Aushubbeginn auf Januar 1981 vor. Im März gleichen Jahres soll der Baubeginn des Schützenhauses vorgenommen werden. Die Betriebsbereitschaft ist für April 1982 vorgesehen.
Aus 'Der Zürichbieter' vom 3.11.1980; Abschrift durch Rathgeb Willi.

Wie geht es weiter?

Regionalschiessanlage Gubel; Projekt 1981

Gemeinden Bassersdorf / Dietlikon / Nürensdorf und Wallisellen
vertreten durch: Schiessplatzverband Gubel Bassersdorf, Gemeindehaus, 8303 Bassersdorf

Antrag der Bau- und Betriebskommission des Schiessplatzverbandes Gubel, Bassersdorf (Zweckverband im Sinne von Art. 7, Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 6. Juni 1926) an die Delegiertenversammlung vom 10. August 1981 zuhanden der Verbandsgemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Nürensdorf und Wallisellen: Projektgenehmigung (Änderung) für eine regionale Schiessanlage Gubel in Bassersdorf und Bewilligung eines Brutto-Nachtragskredites von Fr. 2'385'447.
Die Delegiertenversammlung des Schiessplatzverbandes Gubel, Bassersdorf, hat auf Antrag der Bau- und Betriebskommission und der Rechnungsprüfungskommission am 10. August 1981 folgenden Beschluss gefasst:

A:

1. Das Projekt für die regionale Schiessanlage Gubel "1981" (Projektänderung) wird gemäss Plänen, ausgearbeitet von der Bauplan AG, Lindenstr. 37, 8008 Zürich (Projektleitung), genehmigt.

2. Für diese regionale Schiessanlage gemäss erwähntem Projekt, wird ein Brutto-Nachtragskredit von Fr. 2‘385'447 bewilligt.

3. Der Kredit sowie die Gemeindebeiträge erhöhen oder vermindern sich entsprechend der Veränderung des Baukostenindexes gegenüber dem Kostenvoranschlag (Basis: 24. Juni 1981).

B:

Den Verbandsgemeinden wird im Sinne der Statuten beantragt:
1. Es sei den unter lit. A aufgeführten Anträgen zuzustimmen.
2. Es seien dafür die erforderlichen, zusätzlichen Gemeindebeiträge zu bewilligen und zwar wie folgt:

Bassersdorf                              Fr.    428'414
Dietlikon                                    Fr.    539'283
Nürensdorf                                Fr.    278'250
Wallisellen                                Fr.  1'139'500
                                Total         Fr.  2'385'447

3. Es sei die Bau- und Betriebskommission als Exekutive des Schiessplatzverbandes Gubel mit dem Vollzug dieses Beschlusses (Projektausführung und Kreditverwendung) zu beauftragen.

Begründung

I. Allgemeines und Technisches
Die vier Zweckverbandsgemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Nürensdorf und Wallisellen haben in den Jahren 1977 und 1978 ein Projekt für die regionale Schiessanlage im Gebiet Gubel, Bassersdorf, genehmigt und je anteilmässig einen Bruttokredit von zusammen Fr. 3'230'000.-- bewilligt.

In der folgenden Projektierungsphase kamen Tücken, ja sogar unüberwindbare Schwierigkeiten im alten Kiesgrubengelände, mit den zum Teil überdeckten, bis 20 Meter tiefen Schlammweihern, den Deponiehaufen, den überhängenden Grubenrändern und mit der Versickerung zum Vorschein. Die Bau- und Betriebskommission hat deshalb das Projekt anfangs 1980 überprüfen lassen und nach Vorliegen des Berichtes die Konsequenzen gezogen.

Es wurde ein Projektleiter engagiert, der mit einem Planungsteam das genehmigte Projekt soweit bearbeitete, dass es hätte ausgeführt werden können. Leider brachte diese technisch und fachlich richtige Lösung erhebliche Mehrkosten (neuer, aufgrund einer durchgeführten Submission errechneter Kredit: Fr. 8,5 Mio. [heutiger Preisstand ca. Fr. 10 Mio.]). Nach Absprache mit den Verbandsgemeinden und im Einvernehmen mit den Delegierten hat die Bau- und Betriebskommission darauf verzichtet, dieses erste Projekt zu realisieren.

Standortfrage
Die Bau- und Betriebskommission erteilte dem Projektleiter den Auftrag, verschiedene Alternativstandorte im Bereich Gubel zu prüfen. Dieses Gebiet erwies sich nach wie vor als günstigster Standort. Mit dem neuen vorliegenden Projekt "Gubel 1981" konnten alle Bedingungen, wie Umweltschutz, Schonung des Waldes, gute Zufahrt, Vermeidung von Kollisionen mit dem Kiesgrubenbetrieb, einfache Erschliessung durch Werkleitungen, Abfluss des Meteorwassers usw., erfüllt werden. In enger Zusammenarbeit mit dem kantonalen Oberforstamt wurde eine Lösung gefunden, welche am wenigsten Waldgebiet beansprucht. Das bisher vorgesehene Areal kann mit dem bestehenden Hardwald vereinigt werden; die Schiessanlage kommt ganz an den Rand des Erholungsgebietes zu liegen.

Das neue Projekt "Gubel 1981"
Dem Anliegen aller Beteiligten folgend, wird neben der absoluten Betriebssicherheit dem Umweltschutz (Lärm- und Naturschutzfragen) erste Priorität eingeräumt. Um den gestellten Anforderungen zu genügen, wird die Anlage einerseits in die günstigste topographische und anderseits in die am wenigsten Eingriffe in den Waldbestand erfordernde Lage geschoben. Die ganze Schiessanlage wird nach Westen zurückgenommen und nach Nord-Osten abgedreht, jedoch in der gleichen Höhenlage belassen, so dass die Forderung, die ganze Anlage mindestens fünf Meter unter das Niveau zu legen, weiterhin erfüllt ist. Es zeigte sich bei der Ausarbeitung, dass die Lageverschiebung nur Vorteile bringt.

Bewilligungen
Die Baubewilligung wurde vom Gemeinderat Bassersdorf am 14. Juli 1981 erteilt.
Die Unterlagen für das Rodungsgesuch sind vollständig vorhanden; es wird spätestens Ende August 1981 dem kantonalen Oberforstamt Zürich eingereicht.
Das neue EMPA-Gutachten von 1981 spricht sich ohne Auflagen positiv zur Vorlage aus.
Die Projektgenehmigung durch den eidgenössischen Schiessoffizier liegt ebenfalls vor.  Wie auch im alten Projekt, müssen die unmittelbare Umgebung (Parkplätze, Flurwege usw.) sowie die in Schussrichtung liegenden Wohngebiete, Bahnlinien usw. bis auf eine Distanz von 5 km durch Schutzbauwerke (Wälle und Hochblenden) abgeschirmt werden. Mit diesen Massnahmen kann auch auf die Sperrung von Wegen während des Schiessbetriebes verzichtet werden. Die Anlage wird zusätzlich aus Sicherheitsgründen umzäunt.

Raumprogramm für Schützenhaus und Nebengebäude
Zusammen mit der Schiessplatzkommission (Vertreter der Schützenvereine aus den Verbandsgemeinden) wurde das betriebliche Konzept von Schützenhaus und Nebengebäude wesentlich verbessert. Durch Ausnützung der neuen Terrainverhältnisse konnten für Erdgeschoss und Untergeschoss direkte Anlieferungszufahrten geschaffen werden. Damit wird der Warenaufzug des alten Projektes überflüssig.
In der ersten Ausbauetappe sind vorgesehen:
30 Scheiben mit elektronischer Schussanzeige 300 m, für Sturmgewehr und Karabiner
16 Scheiben 50 m, für Pistolen und Kleinkaliber
  3 Gruppen zu 5 Scheiben 25 m, für Pistolen

Die Erweiterung der Anlage in einer späteren Phase für den Bedarf der Verbandsgemeinden oder bei einer allfälligen Erweiterung des Zweckverbandes ist möglich um:
10 Scheiben mit elektronischer Schussanzeige 300 m und 2 Gruppen zu 5 Scheiben 25 m

300 Meter Anlage
Im Erdgeschoss befindet sich der 300 Meter Stand mit den Einrichtungen für Liegend- Kniend- und Stehend-Schiessen, Warnerpulten und Kontrollgang für den Schützenmeister. Rückseitig sind 6 Büros mit je zwei bis drei Schaltern geplant. Die Büchserei und ein allgemeines Standbüro vervollständigen die Betriebseinrichtungen.  Das Standbüro dient zugleich als Sanitätsraum.

50 Meter Anlage (Laufscheibenanlage im Untergeschoss)
Die 50 Meter Anlage dient dem Pistolen- und Kleinkaliber-Schiessen. Die Standeinrichtung entspricht ungefähr dem 300 Meter Stand. Es sind rückseitig 2 Büros mit zusammen 5 Schaltern vorgesehen.

25 Meter Anlage (Drehscheibenanlage im Untergeschoss)
Diese Anlage ist für das Stehend-Schiessen mit der Pistole (neue Armee-Pistole) ausgelegt. Der Schiessbetrieb wird vom zentralen Bedienungspult gesteuert. Ein Büro mit 4 Schaltern ist ebenfalls rückseitig angeordnet.

Alle Schiessstände sind nach den neuesten Erkenntnissen der Lärmbekämpfung geplant und entsprechend schallabsorbierend isoliert. Das Untergeschoss hinter dem 50 Meter und 25 Meter Stand ist voll unterkellert und zum Teil durch das Munitionsmagazin und zwei Standbüros genutzt. Der restliche Raum kann später ohne teure Unterfangungs- und Umbauarbeiten zweckmässig genutzt werden.

Nebengebäude:
Der Haupteingang und der Vorplatz liegen im Erdgeschoss des Nebengebäudes. Eine Schützenstube mit dazugehörenden Nebenräumen (Office/Magazin, Leergut) nimmt den übrigen Platz ein. Die Anlieferung für die Schützenstube ist vollständig vom Schiessbetrieb getrennt. Auf dem seitlichen Platz können im Sommer zusätzliche Sitzplätze geschaffen werden. Im Untergeschoss ist ein Mehrzweckraum vorgesehen, dazu die zentralen WC-Anlagen sowie ein Raum für die technischen Installationen. Die ganze Anlage wird einfach, aber solid ausgeführt. Der vorgesehene Schallschutz dient teilweise zugleich als Wärmeisolation (Büros). Durch entsprechende Materialwahl wird versucht, Unterhalts- und Betriebskosten zu senken

Lärmschutz
Zur Eindämmung des Mündungsknalls als Hauptlärmquelle sind eine Reihe von Massnahmen vorgesehen:
Das Nebengebäude wurde auf die Nordseite, Richtung Bassersdorf gestellt, damit die gegenüber dem 300 Meter Stand vorspringende Schützenstubenfront mit wenig Aufwand als Lärmschutzwand ausgebildet werden kann.
Als Fortsetzung wird aus dem abzutragenden Erdmaterial ein Wall längs des Schussfeldes, auf der Seite gegen Bassersdorf geschüttet und zwar auf die im EMPA-Gutachten vom 5. Febr. 1980 vorgeschlagene Höhe. Neben seiner Funktion als Schallschutz erfüllt diese Aufschüttung zugleich die vom eidg. Schiessoffizier verlangte Sicherheit für den nördlichen Weg und den im Wiesland liegenden Parkplatz.
Aus dem 300 Meter Stand im Parterre wird über das Vordach der im Untergeschoss angeordneten 50 Meter- und 25-Meter Anlagen geschossen. Dieses Vordach wird mit einem Spezialbelag versehen, der einen erheblichen Teil des Hauptlärms an der Quelle absorbiert.
Die Hochblenden, die das in der Schussrichtung liegende Wohngebiet gemäss Vorschrift gegen "Geisterschüsse" schützen, werden ebenfalls mit einem schallschluckenden Belag verkleidet.
Das im heutigen, bereits aufgefüllten Grubengebiet aufzuforstende Gelände, südlich des Schussfeldes, wird durch Gestaltung und Bepflanzung zur Ablenkung der verbleibenden Schallenergie benützt.
Die Berechnungen des Akustikfachmannes haben ergeben, dass die Messwerte der seinerzeitigen Schiessversuche der EMPA im Jahre 1979 an den betreffenden Messpunkten beim neuen Projekt praktisch gleichbleiben.
Dank all dieser Massnahmen entsteht eine Schiessanlage, die den heutigen Ansprüchen des Umweltschutzes absolut gerecht wird.

Wald
Im Gegensatz zum ersten Projekt, das vollständig in dem mit einer Aufforstungspflicht belegten Grubengebiet geplant war, kommt ein Teil der Schiessanlage ausserhalb des Waldgebietes zu liegen. Nach den strengen Bestimmungen des kantonalen Oberforstamtes muss für die zu rodende Fläche an einem anderen Ort Ersatzaufforstung geleistet werden. Der Zweckverband hat sich die dazu benötigten Waldflächen sichern können. Das Oberforstamt hat auch verlangt, dass eine klare Abgrenzung zwischen Schiessanlage und Waldgebiet geschaffen wird. Die Rodungsbewilligung steht seitens der Volkswirtschaftsdirektion in Aussicht.

Landerwerb
Der Kaufvertrag mit den Kieswerken Hermann Rathgeb AG wurde von der Bau- und Betriebskommission des Schiessplatzverbandes am 2. Juli 1981 genehmigt. Er regelt auch die wenigen Kollisionspunkte mit dem Kiesgrubenbetrieb. Die Verhandlungen mit den Waldbesitzern sind in vollem Gange. Die meisten Kaufverträge können in Kürze beurkundet werden. Die Kaufverträge für den Landerwerb wegen Verbreiterung des Zufahrtsweges auf 4,50 m sind grösstenteils vorhanden und müssen allenfalls nur noch angepasst werden.

II. Kosten
Gesamtkosten nach Baukostenplan (BKP) in Fr.
0  Grundstück                                      1‘229'000
1  Vorbereitungsarbeiten                          60'000
2  Gebäude                                          1'845'300
4  Umgebung                                       1'669'000
5  Baunebenkosten                                  89'700
6  Schiesstechnische  Einrichtungen
und Schutzbauwerke                           1'169'200
9  Ausstattung                                          42'700
Total                                                     6'104'900

Aufgelaufene Kosten der gesamten voraus gegangenen Planung seit 1977:                            495'100

Für das Projekt 1981 können für ca. Fr. 110'000 Unterlagen angerechnet werden; dieser Betrag ist in den BKP-Gruppen 0-9 nicht enthalten

Total Bruttokredit                                  6'600'000
Die Kosten wurden aufgrund einer durchgeführten Submission errechnet (Preisstand: 2.6.1981)
Vom Eidg. Militärdepartement und vom Kantonalzürcherischen Verband für Leibesübungen (Subventionsbehörde für Sport-Toto) können Beiträge in der Grösse von zusammen ca. Fr. 450'000 erwartet werden.
Demgegenüber war das alte Projekt 1977 kostenmässig wie folgt zusammengestellt:
Landerwerb                                               310'000
Erschliessungs- und Erdbewegungen      421'000
50 Meter- und 25 Meter-Anlage                465'500
300-Meter-Anlage                                     709'000
Nebengebäude                                         375'000
Scheibengraben                                       165'000
Umgebungsarbeiten und Werkleitungen  479'000
Technisches Konto
(Honorare, Gebühren etc.)                        305'500
Total (Basis August 1977)                      3'230'000

Die beiden Kostenvoranschläge 1977 und 1981 basieren auf ähnlichen Berechnungsgrundlagen, sind aber systematisch anders aufgebaut, weshalb ein Kostenvergleich nicht schlüssig angestellt werden kann. Überdies ergaben sich, wie bereits vorstehend erwähnt, infolge der Lageverschiebung und dann vor allem aufgrund der neuen Baukuben und technischen Einrichtungen veränderte Baukosten-Verhältnisse.

Kostenverteiler
Bruttobaukosten gemäss Kostenvoranschlag vom 24. Juni 1981 6'600'000
Verteilschlüssel nach Einwohnerzahl (halber Anteil)                     3'300'000
Gemeinde              Einwohner           %-Satz         Betrag
Bassersdorf             5'307                 21,7              716'100
Dietlikon                  5'303                 21,7              716'100
Nürensdorf              3'134                 12,8              422'400
Wallisellen             10'726                43,8            1'445'400
                              24'470              100,0            3'300'000

Verteilschlüssel nach Steuerkraft (Korrigiert um Steuerkraftausgleich) Halber Anteil aufgrund der Steuerkraft im Durchschnitt der drei Rechnungsjahre 1978/79/80 3‘300‘000)
Gemeinde                  Fr.                 % -Satz               Betrag
Bassersdorf           5'076'113          15,5                   511'500
Dietlikon                6'832'174           20,9                   689'700
Nürensdorf            3'084'717             9,4                   310'200
Wallisellen           17'716'913           54,2                1'788'600
                            32'709'917          100,0                3'300'000

Brutto-Kredit pro Gemeinde (Gesamtanteil pro Gemeinde)
Gemeinde                             %-Satz                             Betrag Fr.
Bassersdorf                           18,60                               1'227'600
Dietlikon                                21,30                               1'405'800
Nürensdorf                            11,10                                  732'600
Wallisellen                             49,00                               3'234'000
                                            100,00                               6'600'000
Grundlagen:
(1) Letzte erhältliche Zahlen des Statistischen Amtes, Ausgabe 1980
(2) Angaben DJ vom 7.7.81

Die Verrechnung der definitiven Anteile anhand der massgebenden Berechnungsgrundlaqen und der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Bauabrechnung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Vollständigkeit halber sei auch erwähnt, dass gemäss Vertrag die jährlichen Betriebskosten der Anlage, den einzelnen Gemeinden im Verhältnis der Anzahl Schiesspflichtigen belastet werden.
Für die Verzinsung und Amortisation dagegen gilt der vorerwähnte Verteilschlüssel Einwohnerzahl/Steuerkraft.

III. Formelle Behandlung des Kredites
Nachdem feststeht, dass das von den Verbandsgemeinden gutgeheissene Schiessplatzprojekt weder technisch noch finanziell im bewilligten Rahmen ausgeführt werden kann, stellt sich die Frage, ob das neue Projekt "Gubel 1981" als blosse Lageverschiebung bezeichnet werden dürfe. Die Direktion des Innern - um ihre Ansicht befragt - äussert am 17. März 1981 die Auffassung, die Verschiebung gelte als belanglos; die Schiessanlage selbst werde hinsichtlich der Grösse und der technischen Ausrüstung nicht verändert. Die Verschiebung allein bedürfe deshalb keiner neuen Beschlussfassung durch die Gemeinden, weil sie keine erhebliche Projektänderung darstelle.

Im Weitern führt die Direktion des Innern aus: "Die gegenüber dem ursprünglich bewilligten Baukredit von Fr. 3,2 Millionen: ermittelten Mehrkosten sind nicht durch die Lageverschiebung bedingt, sondern sie ergaben sich bei der Überarbeitung des technisch mangelhaften ersten Projektes und Kostenvoranschlages. Ergeben sich aber erhebliche Mehrkosten schon vor Baubeginn oder während der Bauausführung jedoch in einem Zeitpunkt, in welchem über die weitere Ausführung noch frei entschieden werden kann, so ist nach allgemeiner Anschauung ein entsprechender Zusatzkredit einzuholen.

Zuständigkeit und Verfahren in den einzelnen Gemeinden richten sich nach den Gemeindeordnungen. In den Gemeinden, die bereits für den Anteil am ersten Kredit eine Urnenabstimmung durchführten, ist eine Urnenabstimmung nur durchzuführen, wenn auch der Nachtragskredit allein die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung übersteigt. Gemeinden, die den ersten Kredit an der Gemeindeversammlung beschlossen haben, müssten eine Urnenabstimmung durchführen, falls der ursprüngliche Kreditanteil und der Anteil am Nachtrag zusammengerechnet, die Kompetenz der Gemeindeversammlung übersteigen (vgl. Mettler, das Zürcher Gemeindegesetz, 3. A. S. 25/126).

Schliesslich setzt sich die Direktion des Innern auch mit der Frage auseinander, ob bei der Berechnung des massgeblichen Nachtragskredites die Teuerung abgezogen werden dürfe: Unter der Voraussetzung, dass der erste Kredit mit der Teuerungsklausel versehen war - was bei allen Gemeinden der Fall ist - sind die in der Zwischenzeit eingetretenen teuerungsbedingten Mehrkosten bewilligt und bedürfen keiner neuen Beschlussfassung. Anderseits haben die Stimmberechtigten Anspruch darauf, die bis heute aufgelaufenen Kosten inkl. Teuerung zu kennen. In der Folge hat nun jede Verbandsgemeinde die Bewilligung ihres Kreditanteils separat und individuell, aufgrund der einschlägigen Bestimmungen ihrer Gemeindeordnung vorzunehmen.
BAU- UND BETRIEBSKOMMISSION
Abschrift aus Protokoll von Rathgeb Willi.
Gubel Projekt 1981

Neues Projekt 1981

Gegenüberstellung zwischen dem Projekt der Air Projekt AG, Zürich, Preisstand September 1977 und dem Projekt der Bauplan AG Zürich und dem neuen Planungsteam Preisstand Oktober/November 1980.
A   Ausführungstechnischer Bericht
1    Standort
1.1 Eignung als Schiessplatz
1.2 Eignung als Baugelände
2    Altes Projekt Gwerder
2.1 Schützenhaus Lay-out ungenügend
2.2 Zufahrt nicht realisierbar
2.3 Schutzwälle nicht realisierbar
2.4 Kiespiste nicht realisierbar
2.5 Meteorwasser nicht realisierbar
2.6 Erweiterung ohne grosse Kosten nicht realisierbar
2.7 Baubewilligung erteilt
2.8 Baukredit erteilt, Zusatzkredit nötig

3    Ganzes Projekt "Gwerder" nicht, realisierbar
4    Neue Überarbeitung, neues Planungsteam
5    Neues Projekt

5.1 Schützenhaus neuer Lay-out
5.2 Zufahrt realisierbar, Mehrkosten
5.3 Schutzwälle nur Kugelfangwallbedingt realisierbar
5.4 Kiespiste nicht mehr nötig
5.5 Meteorwasser realisierbar, Mehrkosten
5.6 Erweiterung vernünftig realisierbar
5.7 Baubewilligung Änderungsbewilligung nötig
5.8 Baukredit neuer KV, Mehrkosten

1    Standort
1.1 Eignung als Schiessplatz
Das Baugelände "GUBEL" eignet sich für die vorgesehene Regionalschiessanlage:
- Zentrale Lage für die vier Zweckverband Gemeinden
- Lärmimission sehr gering
- Kurze Distanz für Militär vom Waffenplatz Bülach-Kloten
- Platz für Erweiterung

1.2 Eignung als Baugelände
Das alte Kiesgrubenareal mit den zum Teil überdeckten Schlammweihern, Deponiehaufen, überhängenden Grubenrändern, Problemen mit der Versickerung usw., ist voller Tücken und zum Teil unüberwindbaren Schwierigkeiten. Ohne Beizug von kompetenten Fachleuten kann nicht verantwortungsbewusst geplant werden.

2 Das alte Projekt "Gwerder"
2.1 Schützenhaus / Nebengebäude

Das bisherige Projekt ist durch einen Änderungsvorschlag aus Schützenkreisen in Frage gestellt worden. An der Sitzung der Schiessplatz-Kommission vom 19. Juni 1980 hat Herr Gwerder der neuen Variante gegenüber seinem Projekt den Vorzug gegeben.

2.2 Zufahrt zum Schützenhaus und Parkplatz
Als einzige Zufahrt war der schmale Flurweg Nr. 315 vom Restaurant Hardstübli entlang dem gefährlich überhängenden Grubenrand über die provisorische Holzbrücke (mit 16 Tonnen Tragkraft, aber ohne jede Schub- und Seitenversteifung) im wechselseitigen Einbahnverkehr ohne Kreuzungsmöglichkeit geplant. Wie sich der Verkehr mit PW und Militärlastwagen über einen solchen Flurweg unfallfrei abwickeln soll, ist undenkbar und nicht zu verantworten. Das kantonale Tiefbauamt hat zudem die Ein- und Ausfahrt vom Flurweg in die Staatsstrasse beim Restaurant Hardstübli nicht bewilligt.

2.3 Schutzwälle
Die Schutzwälle des Projekts "Gwerder" sind ohne Rücksicht auf die in Punkt 1.2 aufgeführten äusserst ungünstigen Baugrundverhältnisse geplant worden, unter Vernachlässigung jeder fachlichen Kenntnisse, ohne Beizug von Fachleuten, ja sogar ohne vorherige Baugrunduntersuchungen.
Die Schutzwälle Nord (3) und Süd (4) können, soweit sie im Bereich des Schlammweihers (6) liegen, überhaupt nicht gebaut werden. Dazu kommt, dass das vorhandene Deponiematerial ohne grosse Mehrkosten nicht mit den vorgesehenen Böschungswinkeln geschüttet werden könnte.
Der Kugelfangwall (5) muss durch besondere Massnahmen gegen das Abrutschen in den alten, östlich gelegenen Schlammweiher (7) gesichert werden. Wegen grosser Grundbruchgefahr können Nord- (3) und Südwall (4) nicht gebaut werden. Ein Versuch auf dem Gelände hat dies bestätigt. Von 300 m3 zugeführtem Material ist bis auf ca. 70 m3 alles im Schlamm versunken. Der Schlamm ist seitlich bis zu 70 cm hochgequetscht worden. (Besichtigung jederzeit möglich, Schüttversuch (8).)
Zudem hätte Herr Gwerder aus seinen Erfahrungen beim Wallbau in Wädenswil wissen müssen, dass bei den unvergleichlich schlechteren Voraussetzungen im "GUBEL" Wälle in diesem schlechten Baugrund und mit solchen steilen Böschungen überhaupt nicht gebaut werden können. (Wir verweisen auf den ausführlichen Bericht aus der Gemeinderatssitzung Wädenswil vom 7. Februar 1980, Nachtragskredit für Schiessanlage Beichlen.)

2.4 Kiespiste in KIBAG-Grube Nord (2)
Die Anpassung und Verlegung der Kiespiste ist unmöglich geworden, da ja der Schutzwall Nord (3), der einzig und allein nur zum Schutze dieser Kiespiste vorgesehen war, nicht erstellt werden kann.

2.5 Meteorwasser
Im Projekt "Gwerder" ist das Versickern des Meteorwassers in 2 Sickerschächten vorgesehen. Rechtzeitige Baugrunduntersuchungen hätten schon früh gezeigt, dass das Meteorwasser in der mit Schlamm durchmischten Auffüllung des bis zu 20 Meter tiefen Schlammweihers nie versickern kann. Das zu entwässernde Gebiet erstreckt sich auf die ganze Schiessanlage, einen Teil der Zufahrt und den nicht benützten Teil des Schlammweihers (6), total Einzugsgebiet ca. 35‘000 m2. Die ganze Anlage liegt bis zu 6 m unter dem heutigen Waldterrain Niveau. Bei einem heftigen Gewitter oder langer Regenzeit besteht für das Schützenhaus jedesmal Überflutungsgefahr. Der Beizug eines Fachmannes hätte auch dieses Problem rechtzeitig aufgezeigt und zum Suchen von Lösungen geführt.

2.6 Erweiterung
Der Schutzwall Nord (3) hat nach Technischem Beschrieb Gwerder nur provisorischen Charakter und müsste bei einer allfälligen Erweiterung mit grossen Kosten wieder abgetragen werden.
Es ist sicher unrealistisch und nicht zu verantworten, ein solches Erweiterungskonzept zu vertreten, ja überhaupt nur zu planen.
3 Ganzes Projekt "Gwerder" nicht realisierbar
In den Punkten 2.2 bis 2.6 sind die hauptsächlichen Gründe aufgeführt, warum das Projekt "Gwerder' technisch nicht realisierbar ist.
Es ist einfach unbegreiflich, wie Herr Gwerder alle bautechnischen Probleme übergeht und ohne Beizug von Spezialisten eine solche Aufgabe lösen will.
Die Einwände der BBK-Mitglieder sind heruntergespielt, die BBK ist ständig getäuscht worden.
Die BBK hat die Konsequenzen gezogen, sie hat Herr Gwerder, der alles im Alleingang erledigen wollte, und dabei offensichtlich überfordert war, entlassen und das ganze Projekt neu überarbeitet, unter Beizug eines Projektleiters mit dem nötigen Planungsteam von kompetenten Fachleuten.

4 Neue Überarbeitung
4.1 Das neue Planungsteam

Projektleiter Hans Schmid, BAUPLAN AG ZUERICH
Architekt Farner u. Winzer, Industriearchitekt Zürich
Bauingenieur M. Bona, Dipl. Bau Ing., Winterthur
Sanitärplanung Peter + Kalt, Wallisellen
Lüftung Hegglin + Ernst, Ing. Büro, Volketswil
El. Planung Picard + Bischof, Zürich
Akustik/Bauphysik H. Wichser
Geologe. Büro Dr. v. Moos, Zürich
Tiefbauing. M. Sommer Ing. Büro, Bassersdorf

Das neue Planungsteam hat in kurzer Zeit, mit grossem Elan und unter speditiver Mithilfe von Gemeinde, kantonalen und eidgenössischen Behörden und Ämtern die bisher fehlenden Unterlagen beigebracht und den neuen Konzeptüberlegungen aus Planungsauftrag, Baugrund, Vorschriften und Gesetzen aller Art einem realisierbaren Projekt zu Grunde gelegt.

5 Das neue Projekt
Die BBK legt grössten Wert darauf, dass die gesamte Anlage günstig, wirtschaftlich, unterhaltsarm und pflegeleicht ausgeführt wird. Fehler bei anderen Anlagen vermeiden, ohne gegen neue einzutauschen.

5.1 Schützenhaus / Nebengebäude
Das Nebengebäude mit Vorhalle, Schützenstube, Küche, Lager, Munitionskammer und WC-Anlagen ist auf die Nordseite verlegt worden. (Erweiterung 5.6)
Für die Schützenstube und die dazugehörigen Räume sind die gesetzlichen Vorschriften nunmehr eingehalten, dazu gehört auch die Lüftungs- und Heizungsanlage, die bisher gänzlich gefehlt hat. In Zusammenarbeit mit den Schützenvereinen ist das interne Lay-out wesentlich verbessert worden.
In der vorläufig nur im Rohbau erstellten Unterkellerung sind die Elektro- und Lüftungszentrale, sowie die WC-Anlage für 50 und 25 m Stand untergebracht. Später können eine Druckluftwaffenanlage, Magazine, Werkstatt, Truppenmunitionsmagazin ohne zusätzliche Umbaukosten eingebaut werden.
Durch Beizug des erfahrenen Architekten A. Winzer erhalten die Fassaden ohne Mehrkosten ein neues, gefälliges Aussehen, der Innenausbau wird ebenfalls neu konzipiert.
Herr Wichser ist verantwortlich für fachlich einwandfreie bau- und raumakustischen, sowie bauphysikalischen Massnahmen im Schützenhaus und für die allgemeine Lärmbekämpfung der gesamten Schiessanlage. Herr Wichser hat während seiner Arbeitszeit bei der EMPA massgebend an den Untersuchungen und Richtlinien für die Bekämpfung des Schiesslärms gearbeitet.
Alle übrigen Spezialisten haben mit ihrem Fachwissen bereits zu einer wesentlichen Verbesserung des Projekts beigetragen.

5.2 Zufahrt zum Schützenhaus und Parkplatz (1)
In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt ist die Zu- und Wegfahrt zum Schiessplatz ab Staatsstrasse südlich der alten Kiesaufbereitungsanlage verlegt worden. Bei einem späteren Ausbau mit neuen Industrien muss die vorläufig provisorische Einfahrt entsprechend angepasst und ausgebaut werden.
Durch den Wald wird, immer südlich des Schussfeldes, eine neue Zufahrtsstrasse gebaut, die westlich des Schützenhauses zu den Parkplätzen und als Zufahrt zum Schützenhaus dient.
Da ja die alte Kiespiste durch die Grube nicht mehr benützt werden kann, wird der Weiterbetrieb der Nordgrube über diese neue Zufahrtsstrasse ermöglicht.
Die Kiesautos fahren werktags während der Arbeitszeit, die Privat-Schützen am Feierabend, samstags und sonntags, sodass keine gegenseitige Behinderung entsteht.

5.3 Schutzwälle
Baugrunduntersuchungen durch das Büro Dr. v. Moos haben ergeben, dass der Kugelfangwall (5) wie bereits unter 2.3 erwähnt, gegen Abrutschen in den alten Schlammweiher (7) gesichert werden muss.
Die durchgeführten Untersuchungen, Rammsondierungen, Kernbohrungen und Sondierschlitze haben gezeigt, dass auch der Scheibengraben, der heute ca. 2 m über die Kiespiste zu liegen kommt, besondere Fundationen verlangt.
Die Blende für die 300 m Anlage muss auf ca. 20 m tiefen Pfählen fundiert werden. Bei der bisherigen Fundationsart würde ein auch nur geringes Absinken der Blende in den Schlamm das Schiessen verunmöglichen.
Die erdbaumechanischen Berechnungen legen auch die Böschungswinkel, die Art und Weise der Überdeckung des Schlammweihers und das spätere, langfristige Auffüllen der Grube fest.
Der Schutzwall Nord (3) wird, soweit er ausserhalb des Schlammweihers steht, so hoch ausgeführt, dass eine gute Schallschutz-Wirkung Richtung Bassersdorf entsteht, die zudem noch durch die neue Lage des Nebengebäudes wesentlich verbessert wird.

5.4 Kiespiste in KIBAG Grube Nord
Auf eine separate Kiespiste kann verzichtet werden, da die Erschliessung dieser Grube über unsere neue Zufahrt (5.2) möglich ist.

5.5 Meteorwasser
Eine Aufgabe des Ing. Büro Sommer ist die Lösung des Problems Meteorwasser. Die Randbedingungen sind in Punkt 2.5 aufgeführt.
Da eine natürliche Vorflut (Gewässer) in nächster Nähe fehlt, muss das Meteorwasser über die ohnehin nötige Schmutzwasserpumpenleitung in die Gemeindekanalisation beim Restaurant Hardstübli geführt werden. Um bei Regen und speziell bei Gewittern die ohnehin vollen Kanalisationsleitungen und die Kläranlage nicht noch zusätzlich zu belasten, muss das Meteorwasser aus unserer Schiessanlage zurückbehalten und in genau dosierten Mengen abgegeben werden. Dafür wird unter dem Schützenhaus ein Rückhaltebecken von ca. 60 m3 gebaut, das normale Niederschläge aufnehmen kann und dann zeitverschoben weiterpumpt. Um auch allem gewachsen zu sein, werden die Schussfelder der 50 und 25 in Anlage abgesenkt und als grosse, billige Rückhaltebecken mit ca. 800 m3 Nutzinhalt benützt, die selten in Funktion kommen, aber die Anlage vor dem Überfluten sicher schützen.

5.6 Erweiterung
Das neue Konzept ermöglicht eine einfache Erweiterung der Gesamtanlage.
Nach Norden kann die Schiessanlage nicht mehr erweitert werden, dafür ist nun auf der Südseite Platz für eine allfällige Erweiterung um 10 Scheiben 300 m und um max.
2 x 5 Scheiben 25 m, und zwar ohne Kosten für Vorinvestition und späterem kostspieligen Abtragen von Wällen. (300 m lang, bis 10 m hoch.)

5.7 Baubewilligung
Die Baubewilligung wird durch eine entsprechende Abänderungseingabe erweitert.

5.8 Baukredit
Das neue Konzept bringt zusätzliche Kosten. Die technisch und fachlich richtige Lösung der aufgeführten Probleme, die im alten Projekt unter Missachtung jeder Fachkenntnis mit wenig Geld angeblich gelöst waren, bringen leider erhebliche Mehrkosten, die sich um die Fehlbeträge im Kostenvoranschlag des früheren Projektverfassers erhöhen.

B Kostengegenüberstellung
Die Einzelposten der Kostengegenüberstellung können nur als approximativ bewertet werden, da der KV 77 ohne Berücksichtigung des heute allgemein üblichen Systems der Baukostengliederung nach BKP (Bau Kosten Plan) zusammengestellt ist und eine betragsgetreue Gegenüberstellung nicht absolut möglich ist. Die ungeheuren Mehrkosten sind zur Hauptsache zurückzuführen auf:
Fehlbeträge im alten KV bei Vorausmass und Einheitspreisen ergeben bereits beträchtliche Beträge. Da im Projekt Gwerder die nötigen Abklärungen in Bezug auf behördliche Vorschriften und fundamentale Konzeptfragen überhaupt nicht berücksichtigt wurden, konnten auch die daraus resultierenden, zum Teil sehr grossen Kosten nicht erfasst werden.
Im KV 80 sind selbstverständlich diese Kosten enthalten. Die behördlichen Vorschriften sind genau abgeklärt und absolut eingehalten.
Die im neuen Projekt fachlich ausführbaren Lösungen des äusserst anspruchsvollen Erdbaues bringen Mehrkosten um über eine Million Franken. Dabei bleibt bei den späteren Auffüllarbeiten immer noch ein Restrisiko, dass allenfalls mit Vergütungen von Minderauffüllkubaturen der Kiesgrubendeponie beseitigt werden müsste. Mehrkosten entstehen aber auch wegen zusätzlichen Verbesserungen, so die Erweiterung von 14 auf 30 elektronisch betriebene Scheiben und der Rohbau der Unterkellerung. Die neuen Kosten sind zusammengestellt aus den vollständigen Submissions-Ergebnissen von allen Arbeitsgattungen, Preisstand 11. November 1980.

Gesamtkosten nach BKP                                            KV 77                            KV 80
0 Grundstück                                                            425‘000                      1‘622‘600
1 Vorbereitungsarbeiten                                              11‘000                        248‘500
2 Gebäude                                                             1‘279‘595                      2‘553‘400
4 Umgebung                                                             767‘000                      3‘070‘000
5 Baunebenkosten                                                      60‘500                         152‘000
6 Schiesstechnische Einrichtungen                          684‘105                         829‘700
9 Ausstattung
Gesamtkosten                                                       3‘230‘000                      8‘523‘900

D Mögliche Einsparungen
1. Gebäude

- Kein Ausbau der Schützenstube
- Kein Warenlift                                                                                                200'000
2. Scheibenanlage
- Keine elektronische Scheibenkehranlage                                                       30'000
3. Erdbau / Strassen
- Kein Werkleitungskanal                                                                                 185'000
- Strassenbelag nur 9 cm HMT                                                                          75'000
- Parkplatz beim Schützenhaus nur chaussiert                                                  18'000
- Hydrosaat statt Humus                                                                                     14'000
- Kein Ausbau Flurweg, Staatsstrasse bis Wald                                                 35'000
- Keine Abfuhr in Sonderdeponie (nur V2 Betrag eingesetzt Risiko bleibt)        60'000
- Keine Pfählung für Scheibengraben (Risiko Setzung in Kauf nehmen,
  Scheibenzüge mechanisch anpassen)                                                             70'000
- Schlammleitung aus KIBAG-Vertrag weglassen                                              65'000
- Filterbrunnen weglassen (Einverständnis AGW nötig
  Kanalisationsanschluss Bewilligung Gemeinde nötig)                                      40'000
  Total mögliche Einsparungen Risiko bleibt zum Teil                                   792'000
   Abschrift durch Rathgeb Willi am 24.12.2020.
   Projekt 1981 der Regionalschiessanlage. Plan erstellt und zur Verfügung gestellt durch Gossweiler, Ingenieur AG, 8307 Effretikon.
Gubel 3 reduziert
Gubel 1981 genaue LageGubel Standort Projekt 1981

 Projekt 1981; Grundriss der Regionalschiessanlage
Gubel Grundriss Projekt 1981

Bassersdorf muss die Schiessanlage nicht dulden

Bundesgerichtsentscheid Oktober 1983

Willkürliche Tatsachenfeststellung, falsche Vertragsauslegung und unrichtige Würdigung der Rechtslage haben sich nach Ansicht der Bassersdorfer Behörden der Bezirksrat Bülach und die seinen Entscheid schützende Kantonsregierung zuschulden kommen lassen. Damit haben sie - so heisst es in der staatsrechtlichen Beschwerde - von der Verfassung garantierte Rechte verletzt: Bassersdorfs Gemeindeautonomie und das Stimmrecht ihrer Bürger, die Gewaltentrennung, das Willkürverbot und den Grundsatz von Treu und Glauben. Das sollte ausreichen, um die Bestätigung der Existenz des Schiessplatz-Zweckverbandes Gubel durch die erwähnten kantonalen Instanzen vom Bundesgericht aufheben zu lassen.
Anfänglich waren sich die Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Nürensdorf und Wallisellen über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Schiessanlage im Bassersdorfer Gebiet Gubel/Hard einig. Mann gründete 1977/78 einen Zweckverband dessen Zustandekommen von der Zustimmung der Mehrheit der beteiligten Gemeinden zum Vertrag und zum Baukredit abhängen sollte. Dies geschah 1978 durch die Gutheissung eines ersten Projektes von 3,23 Millionen Franken in allen Gemeinden. Doch in der Folge stellte sich heraus, dass für die Verwirklichung des Vorhabens rund 8,5 Millionen Franken nötig waren, was zur Ausarbeitung eines neuen auf 6,6 Millionen Franken veranschlagten Projektes führte. Den dafür erforderlichen Bruttonachtragskredit bewilligten die drei Partnergemeinden, während Bassersdorf, das den Gesamtbeitrag der Gemeinde den Stimmbürgern vorlegte, nein sagte. Das bedeutete für den Gemeinderat Bassersdorf, dass der Baukredit nicht bewilligt und damit eine Voraussetzung für das Zustandekommen des Zweckverbandes dahingefallen war.
Diese Meinung teilten der Schiessplatzverband und die übrigen Gemeinden nicht und ihr Einspruch fand bei Bezirks- und Regierungsrat Gehör. Mit der Genehmigung des Baukredites für das erste Projekt (1978) – so führte die höchste kantonale Instanz aus – sei der Zweckverband zustande gekommen. Da das spätere Projekt sachlich und finanziell nur eine Abänderung des alten Vorhabens darstelle, handle es sich bei den Kreditbewilligungen von 1981 nicht um den Baukredit im Sinne des Verbandsvertrages, sondern um anderweitige Leistungen der Gemeinden an den Verband, welche den Bestand der Vereinbarung nicht berührten.
In dem eineinhalb Stunden dauernden juristischen Seilziehen der in Dreierbesetzung tagenden I. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes setzten die beiden Beisitzer ihre Meinung gegen jene des Präsidenten durch. Nach profunden und gegensätzlichen Ausführungen hinsichtlich der Überprüfungskompetenz des Bundesgerichtes und der Tragweite der Gemeindeautonomie ging es um die entscheidende Frage, ob es sich bei dem 1981 vorgelegten Projekt um ein neues Vorhaben handelte. Das bejahte die Mehrheit, indem sie die erheblichen Unterschiede zu dem ursprünglichen, auch von Bassersdorf angenommenen Vorhaben herausstrich. Nach der Verlegung um 80 Meter wäre die Anlage nicht mehr in einer Kiesgrube gelegen und durch die Änderung der Schussrichtung hätten sich auch die Immissionsverhältnisse wesentlich geändert. Der Regierungsrat sei deshalb mit seinem Entscheid, es habe sich nur um eine Änderung des ursprünglichen Planes gehandelt, in Willkür verfallen. Betont wurde auch, dass der Vertrag der Gemeinde Bassersdorf einen ganz besonderen Vertrauensschutz verschaffte, den es unbedingt zu respektieren gelte, auch wenn man für das Bestreben der Regierung das Projekt unter allen Umständen zu retten, viel Verständnis aufbringen könne.
Aus dem ‚Tages-Anzeiger‘ vom 13.10.1983. Abschrift von Rathgeb Willi.

Neugestaltung der Kiesgrube Gubel

Die ehemalige Kiesgrube Gubel ist ein Amphibienbiotop von nationaler Bedeutung und seit 2002 mit einer kantonalen Schutzverordnung geschützt. Hier leben Laubfrösche, Gelbbauchunken, Kreuzkröten und weitere seltene Tier- und Pflanzenarten.

Die typischen Arten der Kiesgruben sind auf sich ständig ändernde Lebensräume angewiesen. Nach dem Ende des Abbaus besteht diese Dynamik jedoch nicht mehr. Viele Laichgewässer verlandeten und trockneten zum Teil aus. Zudem war die Geländeoberfläche schlecht bewirtschaftbar und verbuschte. Invasive Neophyten breiten sich aus. Diese negative Entwicklung führt zu starken Rückgängen bei vielen Tier- und Pflanzenarten. Aufwertungsmassnahmen sind dringend notwendig. Deshalb wird dieser Teil des Naturschutzgebietes mit sauberem Aushubmaterial als Magerwiese neu gestaltet.
Neugestaltung Nordteil Gubel:

  • Hochwertige Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten schaffen
  • Pflege und Unterhalt künftig vereinfachen
  • Naturerholungsgebiet attraktiv erhalten
    Baudirektion Zürich; 16.02.2021 Abschrift von Rathgeb Willi

Gubel 1 20210220

Gubel 2 20210220

Gubel 3 20210220

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