Mit Schreiben der Baudirektion des Kantons Zürich vom 4.4.2014, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, gilt unsere Schiessanlage bzw. die Kugelfänge 25/50 und 300 Meter als zumindest überwachungsbedürftiger belasteter Standort und muss einer Ueberprüfung unterzogen werden. Eine besondere Abklärung bedarf gemäss Grundwasserkarte des Kantons Zürich im Gebiet Hinterrüti in Opfikon einer Quellfassung. (Entfernung vom 300 Meter Kugelfang ca. 500 Meter.)
Für die Untersuchung wurden zwei spezialisierte Firmen beigezogen und beauftragt, entsprechende Offerten bei der SPK Wallisellen einzureichen. Bei der Begehung der Anlage mit einem Geologen/Chemiker stellte sich heraus, dass insbesondere die mutmassliche Quellfassung an der Grenze zu Opfikon, im Gebiet Hinterrüti, (Verbindungsstrasse vom Holzwegweiser Richtung Opfikon) auf mögliche Schwermetalle (Antimon, Blei, Kupfer, Zink etc.) untersucht werden muss. Die entsprechenden Abklärungen laufen zur Zeit und gegen Ende 2014 sollte eine Resultat vorliegen.
Nachtrag vom 10. Oktober 2014: Zwischenzeitlich hat sich bei einer weiteren Begehung durch Geologen der Firma Friedlipartner AG, 8050 Zürich im Bereich des Pumphauses herausgestellt, dass aufgrund eines Fehlers in der Grundwasserkarte die in Frage kommende Trinkwasserquelle südlich der Verbindungsstrasse Waldrand Richtung Opfikon liegen. Die Quellen sind zu weit vom 300 Meter Kugelfang entfernt, weshalb eine Beeinträchtigung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann. In Absprache mit dem AWEL kann deshalb auf Kernbohrungen bei den drei Kugelfängen unserer Anlage verzichtet werden. Das AWEL begnügt sich mit einem Gutachten über die gesamte Schiessanlage ‚Tambel‘. Die Firma Friedlipartner AG wird im Auftrag der SPK ein entsprechendes Gutachten mit Kostenfolge von einigen Tausend Franken abfassen und dem AWEL zustellen. Damit besteht für unsere Schiessanlage in naher Zukunft kein Sanierungsbedarf.
Nachtrag vom 23. Februar 2015: Das Gutachten vom 20. Februar 2015 der Firma Friedlipartner AG wurde der SPK zur Stellungnahme und möglicher Ergänzungen/Korrekturen vorgelegt. Als zentraler Punkt im Gutachten ist festgehalten, dass es sich bei der fragliche Quellfassung in der Grundwasserkarte um einen Fehleintrag handelt d.h. die Quellfassung liegt an der Oberen Wallisellerstrasse auf Gebiet von Opfikon mit einem Abstand von den drei Kugelfängen von 700 bis 900 Meter. Eine Gefährdung des Trinkwassers kann ausgeschlossen werden. Das Gutachten wird nun dem AWEL zur abschliessenden Beurteilung zugestellt und die SPK erwartet einen entsprechenden positiven und abschliessenden Bericht über die Altlastenuntersuchtung bei der Schiessanlage.
Nachtrag vom 25. August 2015
Mit Verfügung vom 30. April 2015 teilte das AWEL der SPK mit, dass im eingereichten Bericht der Gutachter der Firma Friedlipartner AG aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse zum Schluss komme, dass auf Wasseruntersuchungen verzichtet werden könne. Der eingereichte Bericht weiche stark von den Vorgaben des Leitfadens ‚Altlastenuntersuchung von Kugelfängen‘ ab. So seien zum Beispiel die historischen Abklärungen bezüglich der hydrogeologischen Situation der drei Kugelfänge nur dürftig abgeklärt worden. Das AWEL verlangte, dass die hydrogeologische Situation am Standort näher betrachtet werde müsse um abzuklären, ob zusätzliche oberflächennahe wasserführende Schichten vorhanden seien. In der Folge wurde die Firma Friedliparter AG ersucht, das eingereichte Gutachten entsprechend den Vorgaben des AWEL zu ergänzen. Mit Stellungnahme vom 9. Juni 2015 reichte der Gutachter die Ergänzungen ein und mit Verfügung vom 13. August 2015 des AWEL konnte die geforderte Altlastenuntersuchung positiv abgeschlossen werden.
Bei der Besichtigung des Pumphauses wurden der Geologe und ich auf eine Tafel mit dem Hinweis auf den ‚Russengraben‘ der hinter dem Pumpenhaus nordwärts innerhalb des Waldrandes verläuft aufmerksam. Eine sehr interessante Sache was sich 1798/99 in dieser Gegend zugetragen hat. Französische Truppen hielten sich mit ca. 6‘000 Mann und 1‘400 Pferden als Heerlager im Gebiet Opfikon auf. Auf der Gegenseite standen russische- und österreichische Truppen. Der Russengraben ist gut sicht- und begehbar und ein Augenschein möchte ich allen empfehlen. Im Stadtanzeiger von Opfikon habe ich nachträglich einen Artikel über den Russengraben und die Zeitgeschichte dazu gefunden, welche ich euch nicht vorenthalten möchte. Willi Rathgeb.
Der Opfiker Russengraben in der Hinterrüti.
Erste Schlacht um Zürich 4. - 7. Juni 1799
Zweite Schlacht um Zürich 25. + 26. September 1799